AGB's Damit wir den Auftrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausführen können, müssen vorab einige Punkte geklärt werden. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese allgemeinen Vertragsbedingungen durchzulesen und bei Unklarheiten rechtzeitig nachzufragen. Bitte lassen Sie sich aber auch nicht von den AGB's abschrecken, klingen komplizierter als sie eigentlich sind :-)
Sollten Sie einzelne Punkte nicht einhalten können oder wollen, dann informieren Sie uns baldmöglichst, nach Möglichkeit noch vor Vertragsabschluss, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
§1 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung unsererseits zustande. Es handelt sich dabei um einen Miet-/Dienstleistungsvertrag über das eingesetzte Material und ggfs. über die Arbeit als Discjockey / Lightjockey
§2 Voraussetzungen
Grundsätzlich wird am Veranstaltungsort folgendes benötigt (für den Fall, dass vor der Veranstaltung keine Besichtigung des Veranstaltungsortes stattgefunden hat)
- mindestens ein Starkstromanschluss mit 16A CEE lastfrei
- ein bis zwei Tische (z. B.: Bierzelttische, ca. 1,50m Breite und 0,50m Tiefe)
- ein bis drei Stunden für den Aufbau
- eine bis zwei Stunden für den Abbau
- eine Zufahrtsmöglichkeit zum Veranstaltungsraum (wenn vorher nicht besichtigt)
§3 Verpflegung
Unsere Kalkulation basiert auf der Annahme, dass wir eine ordentliche Mahlzeit sowie Getränke gestellt bekommen. Sollte dies nicht möglich sein, so bitten wir, uns rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, damit wir Entsprechendes selbst organisieren. Wir stellen dann eine Pauschale von 20,- Euro in Rechnung. Des Weiteren ist es möglich, dass aufgrund der Größe der Veranstaltung 1 bis 2 Auf-/Abbauhelfer mit anwesend sein werden.
§4 Bezahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden wir nach Ende der Veranstaltung bar bezahlt. Sie erhalten von uns eine Rechnung gemäß §19 Abs. 2 UStG Kleinunternehmerbesteuerung ohne ausgewiesener MWSt.
§5 Ausfallhonorar
Unser Vertragspartner kann den Auftrag ohne Angabe von Gründen stornieren. Es gilt dann folgendes Ausfallhonorar als vereinbart:
Stornierung früher als 10 Tage vor Aufbaubeginn: kein Ausfallhonorar
Stornierung 5 - 10 Tage vorher: 10 % des vereinbarten Entgelts
Stornierung 3 - 5 Tage vorher: 20 % des vereinbarten Entgelts
Stornierung 2 - 3 Tage vorher: 30 % des vereinbarten Entgelts
Stornierung 24 - 48 Stunden vorher: 50 % des vereinbarten Entgelts
Stornierung weniger als 24 Stunden vorher: 70 % des vereinbarten Entgelts
Stornierung nach Aufbaubeginn: 100 % des vereinbarten Entgelts
(Das vereinbarte Entgelt ist die Summe aus dem Mietpreis und des vereinbarten Arbeitsentgelts.)
Bei Ausfällen durch “höhere Gewalt" (Krankheit, unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt insbesondere beim Ausfall der Technik im Ablauf der Veranstaltung.
§6 Sicherheit der Veranstaltung
Unser Vertragspartner haftet dafür, dass der Veranstalter die gesetzlichen Vorschriften und die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllt, und ersetzt uns alle Schäden, die aus der Missachtung solcher Vorschriften und Pflichten entstehen.
Insbesondere weisen wir auf folgende Pflichten hin:
a) Für eine Veranstaltung kann eine Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein.
b) Der Raum muss gegebenenfalls eine entsprechende baurechtliche Zulassung besitzen. Für bühnentechnische Einrichtungen gibt es zahlreiche Sicherheitsvorschriften
c) Dem Veranstalter obliegt die Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Publikum und die Arbeitgeberpflichten gegenüber seinen Beschäftigten.
d) Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
e) Der Veranstalter hat die Veranstaltung gegebenenfalls der GEMA zu melden (bei privaten, nicht öffentlichen Veranstaltungen meistens nicht nötig).
f) Der Veranstalter haftet für die eingebrachten Gegenstände. Zumindest haftet unser Vertragspartner uns für Diebstahl und Beschädigung des gemieteten Equipments vom Eintreffen am Veranstaltungsort bis zu dessen Verlassen. Weiterhin haftet der Veranstalter für Schäden durch falsche Netzspannung am Anschluss auch dann, wenn der Schaden beim Aufbau der Geräte durch unser Personal getätigt wird und ein fehlerhafter Stromanschluss vorgegeben wird.
§7 Verleihbedingungen
a) Der Gesamtbetrag ist am Tag der Abholung/Lieferung/Veranstaltung (wenn nicht anders vereinbart) zu bezahlen.
b) Der Vermieter behält sich das Recht vor eine Kaution zu erheben.
c) Wird der Rückgabetermin überschritten, so wird der Tagesmietpreis mit der Anzahl der überschrittenen Tage multipliziert.
d) Für Schäden am Equipment haftet ausschließlich der Mieter (nach BGB), auch wenn sie
durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden.
e) Der Mieter verpflichtet sich, Schäden oder Defekte dem Vermieter sofort, spätestens jedoch bei der Rückgabe anzuzeigen.
f) Der Vermieter haftet weder für die Folgen eines Gerätedefekts, noch sind irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
g) Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte mit der gebührenden Sorgfalt zu behandeln und sie nicht übermäßiger Feuchtigkeit oder Schmutz auszusetzen.
h) Das Equipment ist im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es der Mieter vom Vermieter erhalten hat. Der Vermieter kann bei Rückgabe verschmutzter Geräte oder Kabel, einen angemessenen Betrag von der Kaution einbehalten, um die Geräte wieder zu säubern.
i) Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Equipment nur von eingewiesenen Personen bedient wird. Entsteht durch unsachgemäße Bedienung ein Schaden am Equipment, haftet der Mieter dafür.
§8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung rechtlich unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
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